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    Urteil im Grossglockner-Prozess

    Das Landesgericht Innsbruck hat am 19. Februar 2026 einen Alpinisten wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer 5-monatigen Haftstrafe (bedingt) und einer Geldstrafe verurteilt. Der verurteilte Alpinist war im Januar 2025 bei herausfordernden winterlichen Verhältnissen zusammen mit seiner Freundin am Grossglockner unterwegs (Route Stüdlgrat). Die Freundin erfror, als er sie zurückliess, um Hilfe zu holen. Das…